Förderung für deine neue Heizung in Lengerich
Du möchtest deine alte Heizung austauschen und künftig klimafreundlicher heizen? Mit der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen kannst du beim Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage einen Zuschuss zu den Investitionskosten erhalten. Je nach persönlichen Voraussetzungen sind im KfW-Programm 458 aktuell zwischen 30 und maximal 80 Prozent Förderung möglich.
Ob Wärmepumpe, Solarthermie oder eine andere förderfähige Heiztechnik: Die Beifus Haustechnik GmbH aus Lengerich berät dich zur passenden Lösung für dein Zuhause. Gemeinsam betrachten wir dein Gebäude, deinen Wärmebedarf und die technischen Möglichkeiten für einen zukunftsfähigen Heizungstausch.
Förderinformationen: Stand Juli 2026. Da Förderbedingungen geändert werden können und die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht, sollten die aktuellen Konditionen vor Antragstellung geprüft werden.
KfW-Programm 458: Zuschuss für den Heizungstausch
Das KfW-Programm 458 unterstützt private Eigentümerinnen und Eigentümer beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude. Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz kann gefördert werden.
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Wie hoch deine Heizungsförderung ausfällt, hängt unter anderem von der gewählten Heiztechnik, der bisherigen Heizung, der Nutzung der Immobilie und deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen. Insgesamt ist ein Zuschuss von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
30 Prozent Grundförderung
Für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage wird eine Grundförderung von 30 Prozent gewährt. Diese Grundförderung können grundsätzlich auch Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen.
16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
Bis zum 31. Januar 2027 kann für eine selbst genutzte Hauptwohneinheit zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent beantragt werden.
Der Bonus kommt infrage, wenn du eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschst. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die bestehende Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 wird dieser Bonus nicht mehr gewährt.
Bis zu 40 Prozent Einkommensbonus
Selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten:
- 40 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
- 10 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Auch wenn mehrere Förderbestandteile zusammenkommen, ist der gesamte Zuschuss auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.
Welche Kosten werden beim Heizungstausch berücksichtigt?
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW aktuell förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich der Höchstbetrag nach der Anzahl der Wohneinheiten:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit. Anschließend wird er jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro reduziert.
Neben dem Kauf und der Installation der Heizungsanlage können auch bestimmte vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören unter den jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise die Fachplanung, die Baubegleitung und erforderliche Umfeldmaßnahmen.
Welche Heizungen werden gefördert?
Das KfW-Programm 458 fördert verschiedene Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen oder die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Zu den förderfähigen Lösungen gehören:
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen, wobei die Investitionsmehrkosten gefördert werden
- innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäudenetz
- der Anschluss an ein Wärmenetz
Auch Kombinationen mehrerer förderfähiger Systeme sind möglich, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Welche Heiztechnik zu deinem Gebäude passt, sollte individuell geprüft werden. Beifus Haustechnik berät dich zu einer Lösung, die den baulichen Gegebenheiten und deinem persönlichen Wärmebedarf entspricht.
Heizungsförderung richtig beantragen
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden. Damit die Förderung nicht gefährdet wird, ist die richtige Reihenfolge entscheidend.
Passende Heizung planen
Zuerst wird geprüft, welche Heizungsanlage technisch und wirtschaftlich zu deinem Gebäude passt. Dafür beauftragst du ein Fachunternehmen oder eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten.
Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
Für den Antrag benötigst du eine „Bestätigung zum Antrag“, kurz BzA. Sie enthält Angaben zur geplanten Heizung, zu den voraussichtlichen förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen
Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall enthalten, dass die KfW-Förderung nicht bewilligt wird. Außerdem muss daraus der voraussichtliche Umsetzungstermin hervorgehen.
Ein Vertrag ohne eine solche Förderklausel kann bereits als vorzeitiger Beginn des Vorhabens gelten und die Förderung ausschließen.
Zuschuss bei der KfW beantragen
Mit der BzA-ID und dem entsprechenden Vertrag stellst du den Förderantrag im Kundenportal „Meine KfW“. Erst nach der Förderzusage sollte mit der Umsetzung begonnen werden.
Heizung einbauen und Förderung abrufen
Nach der Zusage hast du grundsätzlich 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen. Nach dem Einbau bestätigt das Fachunternehmen oder die Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise der Energieeffizienz-Experte die ordnungsgemäße Durchführung mit der „Bestätigung nach Durchführung“, kurz BnD.
Anschließend reichst du die benötigten Nachweise und Rechnungen über das KfW-Kundenportal ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Jetzt zum Heizungstausch beraten lassen
Welche Heizung ist für dein Zuhause geeignet? Welche technischen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden? Und welche Lösung lässt sich mit einer Förderung verbinden?
Die Beifus Haustechnik GmbH aus Lengerich berät dich persönlich zu deinem Heizungstausch und entwickelt mit dir eine passende Lösung für dein Gebäude. Vereinbare jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin und informiere dich über die Möglichkeiten für deine neue, klimafreundliche Heizung.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wer kann die KfW-Heizungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einen Antrag stellen.
Mieterinnen und Mieter können den Zuschuss nicht selbst beantragen.
Wird eine Wärmepumpe gefördert?
Ja. Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören zu den förderfähigen Heizsystemen, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Kann Solarthermie gefördert werden?
Ja. Der Kauf und die Installation einer solarthermischen Anlage können über das KfW-Programm 458 gefördert werden. Solarthermie kann auch mit anderen förderfähigen Heizsystemen kombiniert werden.
Wie viel Zuschuss ist für eine neue Heizung möglich?
Die Förderung beginnt bei 30 Prozent Grundförderung. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können Bonusförderungen hinzukommen. Insgesamt ist aktuell ein Zuschuss von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Muss der Förderantrag vor dem Heizungstausch gestellt werden?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bereits der Abschluss eines Vertrags ohne die erforderliche aufschiebende oder auflösende Förderbedingung kann die Förderung ausschließen.
Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?
Für die Grundförderung ist eine Selbstnutzung nicht grundsätzlich erforderlich. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus werden jedoch nur für eine selbst genutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit gewährt.